Für eine zukunftsfeste und bezahlbare Wärmeversorgung

Anlass

Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 hat die Bundesregierung den Start für klimafreundliches Heizen aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2045 gegeben. Entsprechend der Klimaziele der Bundesrepublik soll in Deutschland bis 2045 klimaneutral geheizt werden. Um die Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu realisieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren, haben die Kommunen die Aufgabe, bis 2028 kommunale Wärmepläne zu erarbeiten. Die kommunale Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument soll der Stadt, den Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümern, Energieversorgern und weiteren lokalen Akteuren Orientierung zur langfristigen Gestaltung der vor Ort zu erwartenden Wärmeversorgung (zentrale oder individuelle Versorgungslösungen) geben.

Förderung Nationale Klimaschutzinitiative

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) werden strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen, unter anderem kommunale Wärmeplanung durch fachkundige externe Dienstleister schwerpunktmäßig gefördert. Für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans erhält die Stadt Rudolstadt Fördermittel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Stadtratsbeschluss und Projektorganisation

Mit dem Beschluss Nr. 161/2023 1. Ergänzung hat der Stadtrat der Stadt Rudolstadt am 25. Januar 2024 mehrheitlich die Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Die Stadt Rudolstadt hat, unter Federführung des Fachdienstes Stadtplanung und Stadtentwicklung, einen externen Dienstleister mit der Planungsleistung beauftragt; Projektstart war der 1. März 2024. Zur Begleitung der Planung wurde eine Projektgruppe aus Vertretern der lokalen Wohnungswirtschaft, den Energieversorgungsunternehmen sowie aus weiteren Interessengruppen geschaffen, die an der Erstellung der Wärmeplanung mitwirken.

Projektvorgehen

Die kommunale Wärmeplanung erfolgt in einem schrittweisen Verfahren. Im ersten Schritt wird eine Bestandsanalyse durchgeführt, in welcher untersucht wird, wie hoch der aktuelle Wärmebedarf bzw. -verbrauch vor Ort ist und die hierbei eingesetzten Energieträger sowie vorhandene Wärmenetze und Wärmeerzeuger ermittelt (Ist-Zustand).

Dem folgt die Potenzialanalyse, die die Frage klären soll, mit welchen Wärmequellen aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme perspektivisch geheizt werden soll, durch welche Infrastrukturen Wärme zukünftig bereitgestellt werden kann und wie hoch der künftige Wärmebedarf sein wird.

Auf Grundlage der Potenzialanalyse wird ein Zielszenario entwickelt, das Planungsgebiet wird in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete gegliedert und ein zeitlicher Umsetzungsrahmen aufgestellt.

Die kommunale Wärmeplanung soll durch Fortschreibung regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sich ändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu würdigen.

Beteiligung

Die Aufstellung des kommunalen Wärmeplans soll durch einen breiten Beteiligungsprozess begleitet werden. Neben regelmäßigen Informationen auf dieser Seite sind unter anderem öffentliche Veranstaltungen vorgesehen. Die erste öffentliche Informationsveranstaltung zu den Hintergründen, Zielstellungen und Inhalten der kommunalen Wärmeplanung fand am Dienstag, dem 16. April 2024 im Rathaus statt. Die zur Veranstaltung gezeigte Präsentation finden Sie hier.

Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Rudolstadt

Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Telefon: 03672 486-626
E-Mail: planung@rudolstadt.de

Informations- veranstaltungen:
Hintergründen, Zielstellungen und Inhalten der kommunalen Wärmeplanung

Dienstag, 16. April 2024 um 17:00 Uhr

Sitzungssaal (2. OG) des Rathauses Rudolstadt

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Förderprojekt aus dem Klima- und Transformationsfonds